OLG Stuttgart - 17.02.1989 (8 REMiet 2/88)
I. Die Klägerin verlangt von den Beklagten, ihren früheren Mietern, unter anderem die Kosten für Schönheitsreparaturen aufgrund der im Mietvertrag enthaltenen Quotenklausel teils zu 80 %, teils zu 100 % des von ihr [...]