AG Berlin Charlottenburg - Urteil vom 14.08.1989 (5 C 304/89)
Die Klägerin verlangt von den Beklagten Räumung und Herausgabe von Wohnraum aufgrund einer fristlosen Kündigung vom 21. März 1989. Sie ist Eigentümerin des Hauses. Die Beklagten sind Mieter einer Wohnung im Hause der [...]