AG Düsseldorf - Urteil vom 10.03.1989
43 C 821/88
Normen:
BGB § 553, § 550 ;

Untervermietung durch Überlassung an den Ehegatten

AG Düsseldorf, Urteil vom 10.03.1989 - Aktenzeichen 43 C 821/88

DRsp Nr. 2001/7505

Untervermietung durch Überlassung an den Ehegatten

Zwar handelt ein Mieter, der die vermietete Wohnung mit seinem Ehegatten, der selbst nicht Mieter ist, vertragswidrig i.S. von § 550 BGB, wenn er diesem die Wohnung zur selbständigen Nutzung überläßt. Der Vermieter verwirkt jedoch sein Kündigungsrecht, wenn ihm dies seit mehreren Monaten bekannt ist. Im übrigen kann der Mieter sich darauf berufen, daß der Vermieter zur Zustimmung zur Untervermietung verpflichtet gewesen wäre.

Normenkette:

BGB § 553, § 550 ;

Tatbestand: