AG Köln - Urteil vom 05.12.1989 (205 C 287/89)
Der Beklagte ist Mieter einer von den Klägern vermieteten Doppelhaushälfte aufgrund Mietvertrages von 08.10.1981 einschließlich des zu der Doppelhaushälfte gehörenden Gartenanteils. Der Mietzins beträgt 2.000,00 DM in [...]