AG Münster - Urteil vom 07.02.1989 (4 C 471/88)
Die beiden Beklagten mieteten in dem Mehrfamilienhaus H. Straße 44 von der Klägerin eine Wohnung mit einer Wohnfläche von 98,78 Quadratmetern. Die Grundmiete beträgt seit dem 01. Mai 1984 676,84 DM im Monat. Durch [...]