BayObLG - Rechtsentscheid vom 30.06.1989 (RE-Miet 4/88)
I. Die Beklagte hat von der Klägerin eine Wohnung gemietet, deren Fläche 55,81 m² beträgt. Die Klägerin verlangte mit Schreiben vom 7.11.1986, die Beklagte möge eine Erhöhung der Grundmiete von bisher 485 DM auf 585 DM [...]