LG Frankfurt/Main - Urteil vom 17.07.1990 (2/11 S 11/90)
Die Beklagten bewohnen eine 181 qm große Wohnung in einem Hause des Klägers, das aus dem Jahre 1880 stammt. Sie zahlen derzeit 960 DM monatlich Nettomiete, was einem Quadratmetermietzins von 6,81 DM entspricht. Mit [...]