LG Hamburg - 26.10.1990 (311 S 55/90)
a. »1. Dem Kläger steht gegenüber der Bekl. kein Anspruch auf geräumte Herausgabe der streitbefangenen Wohnung gem. §§ 985, 556 Abs. 1 BGB zu. Zwar war die fristlose Kündigung v. 6.9.1990 entgegen der Meinung der Bekl. [...]