LG Köln - Urteil vom 10.01.1990 (10 S 279/89)
Die Berufung ist zulässig und auch begründet, weil die Klage nach dem eigenen Vorbringen des Klägers unbegründet ist. Dem Kläger stehen Ansprüche auf rückständige Mieten in Höhe von 1.200 DM aus der Zeit von Dezember [...]