LG Köln - Urteil vom 02.05.1990 (10 S 470/89)
Die Berufung ist zulässig, aber unbegründet, weil die Klage nach dem eigenen Vorbringen des Klägers unbegründet ist. Hinsichtlich der Kosten des Räumungsprozesses (vgl. Schriftsatz des Klägers vom 26.6.89 am Ende) [...]