VGH Hessen, vom 28.08.1991 - Aktenzeichen 4 UE 1392/88
DRsp Nr. 1993/2283
»Einzelfall einer Anfechtungsklage (im Anschluß an BVerwG, NJW 1982, 2269), mit der ohne Erfolg die Auflage von auf der Basis des Unterschiedes zwischen Wohnraummiete und Miete bei gewerblicher Nutzung festgesetzten monatlichen Ausgleichszahlungen (im Anschluß an VGH Mannheim, NJW 1983,696) in einer befristeten Genedhmigung zur Zweckentfremdung von Wohnraum für eine Arztpraxis angegriffen wurde.«