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AG Gronau - Urteil vom 28.02.1991 (3 C 260/90)

Fristlose Kündigung wegen gewerbsmäßiger Nutzung der Mietwohnung; Kündigung wegen Eigenbedarf; Klage auf künftige Räumung

Die Kläger sind seit Januar 1990 Eigentümer des Hausgrundstücks H.-Ring Nr. 11 in G. Die Beklagten haben es von dem Voreigentümer angemietet. Die Kläger haben das Mietverhältnis zum 31.07.1991 gekündigt unter Hinweis [...]
AG Gronau - Urteil vom 21.02.1991 (3 C 288/90)

Mietminderung bei teilweiser Beseitigung des Baumbestandes

Die Kläger sind Eigentümer der Wohnung ..., die an die Beklagte vermietet ist. Der monatliche Mietzins beträgt 532,70 DM und ist spätestens am 3. Werktag zu zahlen. Die Beklagte hat 10 % des monatlichen Mietzinses ab [...]