KG - Beschluß vom 30.11.1992 (24 W 3802/92)
»Gemäß §§ 3, 4, 11 Abs. 1 Nr. 1 a, Abs. 2 der Heizkostenverordnung (HeizkV) besteht keine Pflicht zur Ausstattung der Wohnanlage mit Geräten zur Erfassung des Warmwasserverbrauches, wenn das Anbringen der Ausstattung [...]