AG Aachen - Urteil vom 13.03.1992 (81 C 459/91) - DRsp Nr. 1995/2208
AG Aachen, Urteil vom 13.03.1992 - Aktenzeichen 81 C 459/91
DRsp Nr. 1995/2208
Der Vermieter kann nur dann die Entfernung von nicht genehmigten, aber bereits über fünf Jahre gehaltenen Haustieren (zwei Katzen) verlangen, wenn er oder die Mitmieter in unzumutbarer Weise belästigt werden oder die öffentliche Sicherheit und Ordnung gefährdet wird.