AG Recklinghausen - Urteil vom 24.01.1992 (10 C 519/91) - DRsp Nr. 1995/7887
AG Recklinghausen, Urteil vom 24.01.1992 - Aktenzeichen 10 C 519/91
DRsp Nr. 1995/7887
Das Gericht kann im Mieterhöhungsprozeß die ortsübliche Vergleichsmiete auch dann anhand eines von der Stadtverwaltung (hier: der Stadt Datteln) herausgegebenen Mietspiegels (1990) ermitteln, wenn die Interessenverbände der Mieter und Vermieter mit dem Ergebnis nicht einverstanden sind.