AG Siegburg - Urteil vom 30.03.1992 (4 a C 53/91) - DRsp Nr. 1995/7902
AG Siegburg, Urteil vom 30.03.1992 - Aktenzeichen 4 a C 53/91
DRsp Nr. 1995/7902
Bei Mietobjekten in Städten, die keinen eigenen Mietspiegel haben, kann zur Begründung eines Mieterhöhungsverlangens auf den Mietspiegel einer benachbarten Stadt zurückgegriffen werden; so können Mietobjekte in der äußersten Peripherie der Stadt Köln zu Vergleichen mit Objekten in den Städten Niederkassel, Siegburg und Troisdorf herangezogen werden.