AG Berlin-Neukölln, vom 15.09.1993 - Aktenzeichen 17 C 87/93
DRsp Nr. 2009/7741
Mietminderung bei Stemmarbeiten
Die Lärm- und Schmutzbelästigungen durch Modernisierungsarbeiten wie Stemmarbeiten zur Verlegung von Steigleitungen und einer Gegensprechanlage berechtigen zu einer Mietminderung um 20 %.