Mietminderung bei Lärmbelästigungen durch den Nachbarn
AG Chemnitz, Urteil vom 29.06.1993 - Aktenzeichen 4 C 1080/93
DRsp Nr. 1998/5635
Mietminderung bei Lärmbelästigungen durch den Nachbarn
Erhebliche Lärmbelästigungen durch Mitmieter sind Sachmängel i.S. des § 537BGB. Zur Pflicht des Vermieters gehört es, die Mieter vor derartigen Störungen zu schützen, unabhängig davon, ob diese von Mitmietern und von Dritten ausgehen.