Mietminderung bei Mängeln der Badewannenbeschichtung, der Fliesenmischbatterie sowie der Zimmertüren
AG Dortmund, Urteil vom 19.01.1993 - Aktenzeichen 125 C 13911/92
DRsp Nr. 1995/9279
Mietminderung bei Mängeln der Badewannenbeschichtung, der Fliesenmischbatterie sowie der Zimmertüren
a. Der Vermieter, der sich längere Zeit mit einer Mietzinsminderung widerspruchslos abgefunden hat, kann die Berechtigung zur Minderung nicht mehr nachträglich bestreiten.b. Der Erwerber des Grundstücks, der in das Mietverhältnis eintritt, muß sich die widerspruchslose Hinnahme der Mietzinsminderung durch den Voreigentümer zurechnen lassen.