AG Münster - Urteil vom 02.06.1993 (7 C 127/93)
Auf die Wiedergabe des Tatbstandes wird gem. § 495 a ZPO verzichtet. Die Klage ist unbegründet und war daher abzuweisen. Zwar ist dem Kläger nach Auffassung des Gerichtes zuzugeben, dass er - nachdem er einen [...]