OLG Hamburg - Beschluss vom 08.01.1993 (4 W 73/92)
Die gemäß § 9 Abs. 2 Satz 1 BRAGO i.V.m. § 25 Abs. 2 Satz 1 GKG zulässige Beschwerde ist sachlich nicht gerechtfertigt. Mit Recht hat das Landgericht den Streitwert auf DM 5.400, festgesetzt und dabei den Jahresbetrag [...]