OLG Karlsruhe - Beschluß vom 05.04.1994 (11 AR 3/94)
I. Das Landgericht Karlsruhe ist für den Rechtsstreit zuständig. Die Klägerin nimmt die Beklagte auf Räumung und Herausgabe von angemieteten Geschäftsräumen in Anspruch. Mit Schreiben vom 28.06.1993 kündigte die [...]