Der Kläger verlangt von den Beklagten die Zustimmung zu einer Mietzinserhöhung.
Der Kläger ist Eigentümer eines in Friedrichshafen gelegenen Einfamilienhauses, das er durch formularmäßigen Mietvertrag (Einheitsmietvertrag) vom 09.05.1986 an die Beklagten vermietet hat. Das Mietverhältnis wurde ausweislich des Mietvertrags als Mietverhältnis von bestimmter Dauer für die Zeit vom 01.07.1986 bis 30.06. 1993 (mit Verlängerungsklausel) abgeschlossen.
Testen Sie "Handbuch des Mietrechts" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|