AG Bad Neuenahr-Ahrweiler - Urteil vom 17.08.1994
3 C 575/94
Normen:
BGB § 536 ;
Fundstellen:
WuM 1996, 331

Überlassung weiterer Schlüssel für die Mietwohnung

AG Bad Neuenahr-Ahrweiler, Urteil vom 17.08.1994 - Aktenzeichen 3 C 575/94

DRsp Nr. 2001/7495

Überlassung weiterer Schlüssel für die Mietwohnung

Zur Gewährung des vertragsgemäßen Gebrauchs einer Mietwohnung gehört auch, daß dem Mieter eine ausreichende Anzahl von Schlüsseln zur Verfügung gestellt wird (hier: zwei weitere Schlüssel).

Normenkette:

BGB § 536 ;

Tatbestand:

Der Antragsgegner ist Eigentümer des Hausgrundstücks ... in ... .

Die nunmehr 84 Jahre alte Antragsstellerin hat die Erdgeschosswohnung dieses Hauses gemietet. Gemäß dem schriftlichen Mietvertrag wurde ihr ein Haustürschlüssel ausgehändigt. Zwischenzeitlich hat der Antragsgegner das Haus mit einer Schließanlage ausgestattet. Nach Einbau dieser Schließanlage wurde der Antragstellerin ebenfalls nur ein Haustürschlüssel zur Verfügung gestellt.

Die Antragstellerin fordert nunmehr Überlassung von insgesamt 4 Haustürschlüsseln.