AG Köln - Urteil vom 03.05.1994 (201 C 593/93)
(abgekürzt gemäß § 495 a Abs. 2 ZPO) Die auf Rückforderung der Vorauszahlungen gerichtete Klage ist nur zum Teil, nämlich hinsichtlich des aus dem Tenor ersichtlichen Teilbetrages begründet. Denn der Anspruch auf [...]