BGH - Urteil vom 03.06.1996 (II ZR 166/95)
Die Klägerin verlangt vom Beklagten die Rückzahlung von 100.000, -- DM. Der Beklagte tritt dem Rückzahlungsanspruch nicht mehr entgegen, rechnet aber mit eigenen Ansprüchen in Höhe von mindestens 100.000, -- DM auf. [...]