FG Niedersachsen - Urteil vom 27.02.1997
XIV 556/94
Normen:
EStG § 21 Abs. 1 Satz 1 ;

Vermietung und Verpachtung; Einkünfteermittelung; Ferienwohnung; Liebhaberei - Liebhaberei bei zur Vermietung bereitgehaltener Ferienwohnung

FG Niedersachsen, Urteil vom 27.02.1997 - Aktenzeichen XIV 556/94

DRsp Nr. 2003/17378

Vermietung und Verpachtung; Einkünfteermittelung; Ferienwohnung; Liebhaberei - Liebhaberei bei zur Vermietung bereitgehaltener Ferienwohnung

1. Zur Selbstnutzung einer Ferienwohnung gehört auch die Zeit, in dem die Ferienwohnung weder vermietet noch selbst bewohnt wird, sie dem Stpfl. aber zu jeder Zeit die Nutzung zur Verfügung steht. 2. Wird eine Ferienwohnung ständig zur Vermietung an Feriengäste bereitgehalten, so kann ein Werbungskostenüberschuss u.U. nach den Grundsätzen der Liebhaberei nicht berücksichtigt werden, wenn nach der eigenen Berechnung der Stpfl. innerhalb eines Zeitraumes von 50 Jahren kein Überschuss zu erzielen ist.

Normenkette:

EStG § 21 Abs. 1 Satz 1 ;

Tatbestand:

Streitig ist die Höhe der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung.

Die Klägerin ist seit 1986 Eigentümerin einer Ferienwohnung in . . . . Die Wohnung war im Kalenderjahr 1990 an 125 Tagen vermietet und an 23 Tagen selbst genutzt. Gemäß Vertrag vom 07. 10. 1986 (Blatt 12-14 FG-Akte) hat die Klägerin die Wohnung zwecks Vermietung, Verwaltung und Reinigung an die Hausverwaltung . . . übergeben. Wegen des Inhalts des Vertrages wird auf Blatt 12-14 FG-Akte Bezug genommen.