OLG Frankfurt/Main - Urteil vom 25.09.1997 (1 U 41/96)
Der Kläger nimmt aufgrund seiner Funktion als Mieterschutzverein den Beklagten nach dem AGBG auf Unterlassung der Verwendung von Klauseln und Widerruf ihrer Empfehlung gegenüber seinen Mitgliedern in Anspruch, die der [...]