OLG Köln - Beschluß vom 25.07.1997 (SS 381/97 (B))
Das Amtsgericht hat die Betroffene wegen 'einer leichtfertigen Ordnungswidrigkeit gemäß §§ 5, 9 WiStG, 17 0WiG' zu einer Geldbuße von 5.000,00 DM verurteilt und gleichzeitig die Rückerstattung eines Mehrerlöses von [...]