Die Parteien schlossen am 23. September/03. November 1992 einen Mietvertrag über Räumlichkeiten nebst Tiefgaragenstellplätzen in dem von dem Kläger noch zu errichtenden Gebäude A. Straße 50 in Erfurt. Der Mietvertrag der Parteien wurde für die Dauer von 10 Jahren geschlossen, beginnend mit dem Tag der gebrauchsfertigen Übergabe des Mietobjektes.
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