AG Berlin-Charlottenburg vom 24.06.1997
26a C 57/97
Normen:
BGB § 537 Abs. 1 a.F.; BGB § 138 Abs. 1; WiStrG § 5;
Fundstellen:
MM 1998, 255

Voraussetzungen einer Mietpreisüberhöhung bei Luxuswohnungen; Verlust des Minderungsrechts durch vorbehaltlose Mietzahlung

AG Berlin-Charlottenburg, vom 24.06.1997 - Aktenzeichen 26a C 57/97

DRsp Nr. 2009/7599

Voraussetzungen einer Mietpreisüberhöhung bei Luxuswohnungen; Verlust des Minderungsrechts durch vorbehaltlose Mietzahlung

1. Bei Luxuswohnungen muss der Mieter, der eine Mietpreisüberhöhung geltend macht, darlegen und beweisen, dass ein geringeres Angebot vergleichbaren Wohnraums im Zeitpunkt des Mietvertragsabschlusses bestand. 2. Durch vorbehaltlose Mietzahlungen über eine Dauer von mehr als drei Monaten verliert der Mieter sein Minderungsrecht.

Normenkette:

BGB § 537 Abs. 1 a.F.; BGB § 138 Abs. 1; WiStrG § 5;
Fundstellen
MM 1998, 255