AG Berlin-Neukölln vom 05.06.1997
10 C 352/96
Normen:
BGB § 537 Abs. 1 a.F.,; BGB § 276;
Fundstellen:
MM 1998, 354

Rechte des Mieters bei Unwirtschaftlichkeit einer Heizungsmodernisierung

AG Berlin-Neukölln, vom 05.06.1997 - Aktenzeichen 10 C 352/96

DRsp Nr. 2009/7600

Rechte des Mieters bei Unwirtschaftlichkeit einer Heizungsmodernisierung

Hat sich nach einer angeblich ernergieeinsparenden Modernisierung des Gebäudes die Heizkostenbelastung des Mieters entgegen der Voraussage deutlich erhöht, so ist er unter dem rechtlichen Gesichtspunkt des Schadensersatzes wegen positiver Forderungsverletzung nicht zur Entrichtung der geforderten Heizkostennachzahlung verpflichtet.

Normenkette:

BGB § 537 Abs. 1 a.F.,; BGB § 276;
Fundstellen
MM 1998, 354