AG Berlin-Tiergarten vom 30.01.1997
6 C 177/96
Normen:
BGB § 544;
Fundstellen:
MM 1997, 243

Rechte des Mieters bei Befall der Wohnung mit Mäusen

AG Berlin-Tiergarten, vom 30.01.1997 - Aktenzeichen 6 C 177/96

DRsp Nr. 2009/7596

Rechte des Mieters bei Befall der Wohnung mit Mäusen

Ist eine Wohnung mit Mäusen befallen, die auch Lebensmittel anknabbern und ihren Kot dort absetzen, so ist der Mieter zur fristlosen Kündigung wegen Gesundheitsgefährdung gem. § 544 BGB berechtigt.

Normenkette:

BGB § 544;
Fundstellen
MM 1997, 243