Mietminderung bei Lärmbelästigung durch eine Diskothek im Haus
AG Berlin-Schöneberg, vom 15.05.1998 - Aktenzeichen 17 C 562/97
DRsp Nr. 2009/7612
Mietminderung bei Lärmbelästigung durch eine Diskothek im Haus
Kommt es zu Lärmbelästigungen durch eine im Erdgeschoss des Mietshauses liegende Diskothek, so ist im Einzelfall eine Minderung des Mietzinses (Netto-Kaltmiete) um 30 % gerechtfertigt.