AG Köln - Urteil vom 15.09.1998 (212 C 124/98)
Von der Darstellung des Tatbestandes wird gemäß § 495 ZPO abgesehen Die Klage ist nicht begründet. Die Klägerin besitzt keinen Anspruch auf Feststellung, dass der Rechtsstreit in der Hauptsache erledigt sei, nachdem [...]