Tatbestand:
Von der Darstellung des Tatbestandes wird gemäß § 543 Abs. 1 ZPO abgesehen
Entscheidungsgründe:
Die zulässige Klage ist begründet.
Die Klägerin hat einen Anspruch auf Zahlung des ausstehenden anteiligen Mietzinses für die Monate Mai 1996 bis Oktober 1996 gemäß § 535 BGB.
Ein Anspruch auf Minderung der Miete gemäß § 537 BGB steht den Beklagten nicht zu.