BayObLG - Beschluß vom 17.03.1998 (RE-Miet 1/98)
I. Die Klägerin ist eine Baugenossenschaft. Am 16.7.1969 schloß sie mit der Beklagten, einem Genossenschaftsmitglied, einen Dauernutzungsvertrag. Darin überließ sie der Beklagten ab 1.6.1969 als 'Heim' eine ca. 73 m² [...]