OLG Köln - Beschluß vom 28.01.1999 (16 Wx 3/99)
Die weitere sofortige Beschwerde der Antragsteller ist zulässig (§§ 45, 27, 29 WEG). Sie ist jedoch in der Sache nicht begründet. Den Antragstellern steht gegen die Antragsgegnerin kein Anspruch auf Bezahlung der [...]