Mietminderung bei Erreichen einer Durchschnittstemperatur von lediglich 18 °C und einem Rostfleck und Streifenbildung an der Wand; Formularmäßige Vereinbarung der zu erreichenden Raumtemperatur
AG Berlin-Charlottenburg, vom 27.05.1999 - Aktenzeichen 19 C 228/98
DRsp Nr. 2009/7621
Mietminderung bei Erreichen einer Durchschnittstemperatur von lediglich 18 °C und einem Rostfleck und Streifenbildung an der Wand; Formularmäßige Vereinbarung der zu erreichenden Raumtemperatur
1. Wird in einer Mietwohnung eine Durchschnittstemperatur von höchstens 18 °C erreicht, so ist eine Mietminderung in Höhe von 10 % gerechtfertigt. Dies kann auch nicht in einem Formularmietvertrag als vertragsgemäße Erfüllung festgelegt werden.2. Kleinere Mängel wie ein 3 cm großer Rostfleck und Streifenbildung an der Wand rechtfertigen bei einer hochpreisigen Wohnung (16,29 DM pro qm) eine Mietminderung von 5 %.