Mietminderung bei Befall der Wohnung mit Schwalbenwanzen
AG Berlin-Spandau, vom 28.01.1999 - Aktenzeichen 2b C 688/98
DRsp Nr. 2009/7609
Mietminderung bei Befall der Wohnung mit Schwalbenwanzen
Führen an der Fassade eines Hauses befindliche Schwalbennester zu einem Befall einer Mietwohnung mit Schwalbenwanzen, so ist der Mieter zur Minderung des Mietzinses um 20 % berechtigt.