AG Bremerhaven - Urteil vom 23.02.1999
52 C 1898/98
Normen:
BGB § 536 ; MHG § 3 ;
Fundstellen:
DRsp I(133)716e
WuM 1999, 434

Unzulässige Modernisierungsmieterhöhung ohne Ansatz fiktiver Instandsetzungskosten

AG Bremerhaven, Urteil vom 23.02.1999 - Aktenzeichen 52 C 1898/98

DRsp Nr. 2004/1677

Unzulässige Modernisierungsmieterhöhung ohne Ansatz fiktiver Instandsetzungskosten

Waren die alten Fenster in der Wohnung des Mieters "völlig verrottet", so ist der Vermieter nicht berechtigt, die vollen Kosten für den Einbau neuer, isolierverglaster Fenster auf den Mieter umzulegen. Die nach der Modernisierung geltend gemachte Mieterhöhung ist nicht schlüssig dargelegt und unbegründet, wenn der Vermieter keinen angemessenen Abzug in Höhe der Instandsetzungskosten für die alten Fenster vornimmt.

Normenkette:

BGB § 536 ; MHG § 3 ;
Fundstellen
DRsp I(133)716e
WuM 1999, 434