AG Siegen - Urteil vom 22.06.1999
13 C 358/99
Normen:
BGB §§ 536, 550;
Fundstellen:
WuM 1999, 454

Entfernung einer Parabolantenne

AG Siegen, Urteil vom 22.06.1999 - Aktenzeichen 13 C 358/99

DRsp Nr. 2001/10311

Entfernung einer Parabolantenne

Auch bei Vorhandensein eines Breitband-Kabel-Anschlusses ist der Vermieter nicht berechtigt, die Entfernung einer auf dem Balkon der Mietwohnung angebrachten Parabolantenne zu entfernen, wenn eine nennenswerte optische Beeinträchtigung des Mietobjekts nicht gegeben ist.

Normenkette:

BGB §§ 536, 550;

Tatbestand und Entscheidungsgründe:

Die Klägerin, Wohnungsvermieter der Beklagten, stellt folgenden Antrag:

Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, die von ihnen auf dem Balkon der Wohnung im Obergeschoss rechts, 57072 siegen, Schützenstraße 37, installierte Satellitenanlage zu entfernen.

Die Beklagten beantragen

Klageabweisung.

Wegen der weiteren Einzelheiten des Parteivorbringens wird auf den Akteninhalt sowie die nachfolgenden Entscheidungsgründe ergänzend Bezug genommen.

Die Klage ist nicht begründet.