LG Baden-Baden - Beschluß vom 28.07.1999
3 S 11/99
Normen:
BGB § 550a;
Vorinstanzen:
AG Achern, - Vorinstanzaktenzeichen 1 C 224/98

LG Baden-Baden - Beschluß vom 28.07.1999 (3 S 11/99) - DRsp Nr. 2000/5808

LG Baden-Baden, Beschluß vom 28.07.1999 - Aktenzeichen 3 S 11/99

DRsp Nr. 2000/5808

Dem Oberlandesgericht Karlsruhe wird folgende Rechtsfrage zur Entscheidung vorgelegt: "Ist in einem Mietvertrag über Wohnraum folgende Formularklausel hinsichtlich der Vereinbarung einer pauschalen Unkostenabgeltung wirksam: "Sollte das Mietverhältnis auf Wunsch des Mieters vor Ablauf der Vertragszeit bzw. der gesetzlichen Fristen einverständlich beendet werden, zahlt der Mieter als pauschale Abgeltung der Kosten der vorzeitigen Beendigung des Mietverhältnisses an den Vermieter den Betrag der zuletzt vereinbarten Kaltmiete für einen Monat?"

Normenkette:

BGB § 550a;

Gründe:

I.

Der Vorlagebeschluß beruht auf § 541 Abs. 1 Satz 1, 2. Halbsatz ZPO. Das erkennende Gericht hat als Berufungsgericht über die vorgelegte Rechtsfrage, die sich aus einem Mietvertragsverhältnis über Wohnraum ergibt, zu entscheiden.