LG Schwerin - Urteil vom 09.04.1999
6 S 472/97
Normen:
MHG § 8 ;
Fundstellen:
DRsp I(133)690e
NJW 1999, 2197
NZM 1999, 615

Abrechnung über die Nebenkosten (Betriebskosten) bei Anfertigung mittels einer automatischen Einrichtung

LG Schwerin, Urteil vom 09.04.1999 - Aktenzeichen 6 S 472/97

DRsp Nr. 2004/1666

Abrechnung über die Nebenkosten (Betriebskosten) bei Anfertigung mittels einer automatischen Einrichtung

Ein Mieterhöhungsverlangen, das mit Hilfe einer elektronischen Textverarbeitungsanlage geschrieben wurde, ist nicht i.S. des § 8 MHG "automatisch" gefertigt, wenn der Vermieter die Mietzinsberechnung für den jeweiligen Mieter individuell und zusätzlich erstellt hat.

Normenkette:

MHG § 8 ;
Fundstellen
DRsp I(133)690e
NJW 1999, 2197
NZM 1999, 615