OLG Zweibrücken - Beschluss vom 28.11.2000 (4 W 53/00)
Die Beschwerde ist nach § 25 Abs. 2, Abs. 3 GKG zulässig, jedoch nur teilweise begründet. Nach Auffassung des Senats ist der Streitwert für die Anträge Nrn. 1 und 2 auf insgesamt 73 500,-- DM festzusetzen. Grundlage [...]