FG Niedersachsen - Urteil vom 16.05.2002
8 K 10285/00
Normen:
EStG § 21 ; EStG § 34 Abs. 1 ; EStG § 34 Abs. 2 Nr. 2 ; EStG § 24 Nr. 1a ;
Fundstellen:
DStRE 2004, 504

Abfindungszahlung; Mietbeendigung - Abfindung zur Beendigung eines Mietverhältnisses als Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung beim Mieter

FG Niedersachsen, Urteil vom 16.05.2002 - Aktenzeichen 8 K 10285/00

DRsp Nr. 2004/4010

Abfindungszahlung; Mietbeendigung - Abfindung zur Beendigung eines Mietverhältnisses als Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung beim Mieter

Abfindungszahlungen des Erwerbers eines Grundstücks an den Mieter zur Beendigung des Mietverhältnisses stellen beim Mieter Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung dar.

Normenkette:

EStG § 21 ; EStG § 34 Abs. 1 ; EStG § 34 Abs. 2 Nr. 2 ; EStG § 24 Nr. 1a ;

Tatbestand:

Streitig ist, ob eine Zahlung von 1 Mill. DM zu versteuern ist.

Der Kläger mietete mit Vertrag vom...mit Wirkung ab...von der...gewerblich genutzte Räumlichkeiten auf dem...in .... In dem Vertrag war vereinbart, dass der Mietpreis von DM ... monatlich durch Investitionen des Klägers von ca. DM...bis zum...festgeschrieben war und erst danach erhöht werden durfte. Die Nutzungszeit war auf 10 Jahre mit einem Optionsrecht des Klägers von zweimal 5 Jahren vereinbart.

Mit Vertrag vom...(unter-) vermietete der Kläger Teile der Räumlichkeiten im Erdgeschoss und im 1. Obergeschoss an die...für monatlich DM...zzgl. Umsatzsteuer. Der Mietvertrag lautet auf den Namen der Klägerin. Zwischen den Beteiligten besteht nach vorgerichtlicher Klarstellung durch die Kläger Einigkeit darüber, dass der Kläger Vermieter gegenüber der...war.