OLG Rostock - Urteil vom 26.05.2003 (3 U 85/02)
I. Die Klägerin verlangt von der Beklagten als Mieterin Unterlassung der vertragswidrigen Nutzung nicht an sie, sondern an andere Mieter auf demselben Gelände vermieteter Parkplätze sowie Ersatz des Schadens, der ihr [...]