FG Saarland - Urteil vom 26.05.2004
1 K 284/02
Normen:
EStG § 12 ;
Fundstellen:
EFG 2004, 1601

Steuerlicher Fremdvergleich bei Darlehens- und Mietvertrag mit der Mutter; Einkommensteuer 1995 bis 1998

FG Saarland, Urteil vom 26.05.2004 - Aktenzeichen 1 K 284/02

DRsp Nr. 2004/12266

Steuerlicher Fremdvergleich bei Darlehens- und Mietvertrag mit der Mutter; Einkommensteuer 1995 bis 1998

Überlässt die Mutter des Stpfl. diesem ein Darlehen zur Finanzierung eines Einfamilienhauses, das anschließend der Mutter mietweise überlassen wird, so sind beide Vereinbarungen (Darlehens- und Mietvertrag) wegen des bestehenden Zusammenhangs einheitlich zu beurteilen. Dabei sprechen gegen die steuerliche Anerkennung folgende Umstände: Nichtdurchführung des Darlehensvertrages in der Anfangsphase, Gewährung des Darlehens ohne Tilgungsvereinbarung und ohne dingliche Sicherheit, Vereinbarung eines Mietvertrages auf die Lebenszeit der Mutter.

Normenkette:

EStG § 12 ;

Tatbestand:

Die Kläger sind verheiratet; sie werden zusammen zur Einkommen steuer veranlagt. Die Beteiligten streiten darum, ob die Kläger Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung des Anwesens "A 33" in S erzielt haben.