KG - Beschluss vom 25.06.2004 (24 W 256/02)
I. Die Beteiligten zu II. und III. bilden die Eigentümergemeinschaft der im Rubrum genannten Wohnanlage, die vom Antragsteller verwaltet wird. In der Eigentümerversammlung vom 4.10.2002 wurde zu TOP 1 mehrheitlich der [...]