OLG Karlsruhe - Beschluss vom 20.02.2004 (19 W 9/04)
Die von den Prozessbevollmächtigten ersichtlich im eigenen Namen eingelegte (weil sonst unzulässig, vergl. OLGR Naumburg 2001, 131) sofortige Beschwerde ist zulässig, aber unbegründet. Das Landgericht hat zutreffend [...]